Achtung:
Es ist strengstens verboten Essenreste im Wald bzw. in die Wildnis zu entsorgen!
Hierfür ist die dafür vorgesehene Biomülltonne zu nutzen.
4.) Getränke
Die Getränke sind im Keller gelagert. Bei Ankunft und bei Abfahrt
wird der aktuelle Getränkevorrat auf der dafür vorgesehenen
Bestandsliste eingetragen. Der Mieter notiert seinen Verbrauch auf der
dafür vorgesehenen Getränkeliste.
5.) Inventar
Das Inventar, besonders das der Küche muß pfleglich behandelt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung ist dies der TSV-Geschäftsstelle bei Abrechnung zu melden und Ersatz zu leisten.
6.) Gästekarte
Die Anmeldeformulare werden vorab ausgefüllt und 2 Wochen vor
Reiseantritt bei der TSV-Geschäftsstelle abgegeben oder per Mail an
Info@tsv-altenburg.de gesendet. Die Schlüssel und die Gästekarten
werden vor Reiseantritt in der TSV-Geschäftsstelle ausgehändigt.
Die Öffnungszeiten der TSV-Geschäftsstelle sind zu beachten. Diese
sind immer donnerstags von 18 Uhr – 20 Uhr.
7.) Reinigung
Der Reinigungstag der Hütte ist immer Dienstag. Die Reinigung wird
durch ein externes Unternehmen durchgeführt und Ihnen als
Endreinigung berechnet.
Alle Räume, insbesondere die Küche und die Sanitärräume sind sauber
zu halten. Bei Abreise bitten wir die Hütte besenrein zu verlassen. Bitte
beachten Sie die ausgehändigte Checkliste und haken sie alle Punkte
bei Abreise ab.
Geschirrtücher, Handtücher, Putzmittel und Toilettenpapier sind für den
Eigenbedarf mitzubringen.
8.) Kleidung
Nasse oder verschmutzte Kleidung und Schuhe dürfen nur im Vorraum abgelegt werden.
9.) Rauchen
Das Rauchen ist in der gesamten Hütte ausnahmslos verboten. Bitte
benutzen Sie in den Außenbereichen einen Aschenbecher und
entsorgen Sie diesen bei Ihrer Abreise.
10.) Schlafräume
Matratzen und Decken sind bei Ankunft und Abfahrt zu kontrollieren.
Das Rauchverbot ist zu beachten.
11.) Nachtruhe
Sollte mehr als eine Gruppe zur selben Zeit in der Hütte sein, so
ist ab 22.00 Uhr die Nachtruhe absolut einzuhalten. Holzspalten ist im
Zeitraum von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr polizeilich verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Hüttenverbot geahndet.
12.) Verpflegung
Grundsätzlich gilt auf der Hütte Selbstverpflegung.
Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Sie müssen dem
Getränkelager der Hütte entnommen werden. Die Bezahlung
erfolgt mit der Abrechnung.
13.) Bettzeug
Jeder Gast hat seine Bettwäsche selbst mitzubringen.
Bestehend aus: Leintuch (90cm x 200cm), Bettdeckenüberzug,
Kopfkissenüberzug
Alternativ dazu: Schlafsack
14.) Maximale Belegungszahl
Die Hütte hat eine maximale Belegungszahl von 24 Personen.
15.) Anmeldung
Die Buchung der Hütte kann nur über Dominik Raisch telefonisch
erfolgen. Anmeldungen werden frühestens 6 Monate für Nichtmitglieder
und 9 Monate für Mitglieder vor Reiseantritt entgegengenommen.
Bei zeitgleichen Anmeldungen haben Vereinsmitglieder das Vorrecht.
Bei Gruppenbelegungen meldet sich der verantwortliche Leiter der
Gruppe unter seinem Namen an. Eine Vollbuchung der Hütte liegt ab
einer Personenzahl von 20 Personen vor. Wird die Hütte mit weniger als
20 Personen gebucht, behält sich der Verein vor, zusätzliche Gäste in
dieser Zeit in der Hütte unterzubringen. Das Hüttenteam ist berechtigt,
die Belegzahl jederzeit zu kontrollieren.
Das Hüttenteam behält sich vor bei dringenden Einsätzen jederzeit im
Hüttenwart Zimmer zu übernachten.
16.) Übernachtungsgebühr
Die Preise für die Übernachtungsgebühr können aus der aktuellen
Preisliste entnommen werden. Die Übernachtungsgebühr ist spätestens
eine Woche nach dem Hüttenaufenthalt zu bezahlen. Ist die Hütte als
„voll“ gebucht, wird die Übernachtungsgebühr für mindestens 20
Personen pro Nacht fällig.
Bei Nichteinhaltung wird ein Ausfallgeld fällig:
Höhe: 20 € pro Person pro Buchungstag
4 Wochen vor Reiseantritt ist die genaue Personenzahl an Dominik
Raisch zu übermitteln. Wird bei der Abrechnung eine Differenz zur
gemeldeten Personenzahl festgestellt, so ist das obengenannte
Ausfallgeld zu Gunsten des Vereins fällig. Dieses wird mit der
Abrechnung beim TSV beglichen.
Der Mieter ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Ausfüllen der
Abrechnung.
17.) Schlüsselübergabe
Der Hüttenschlüssel muß auf der Geschäftsstelle des TSV abgeholt und dort
bei Abrechnung wieder zurückgegeben werden.
Fällt ein Porto für den Versand des Hüttenschlüssels an, so wird dies dem Mieter weiterbelastet.
18.) Reisedauer
Die Hütte ist immer von Dienstag ab 16 Uhr bis einschließlich Montag
buchbar. Wir bitten Ihre genauen Daten mit dem Buchungsteam
abzustimmen.
19.) Beanstandungen
Beanstandungen oder Beschwerden sind ausnahmslos der TSV-Geschäftsstelle mitzuteilen.
Dies gilt auch für Schäden die der Mieter antrifft. Sie
werden dem Hütten-Ausschuß zur Stellungnahme weitergeleitet.
20.) Offenes Feuer
Sogenannte „Wilde Feuerstellen“ sind im Bereich der Hütte
polizeilich verboten.
21.) Parkplätze
Sommer: Sie können mit bis zu 3 Autos unten vor der Hütte parken, die
restlichen bitten wir oberhalb auf den gekennzeichneten Parkplätzen zu
parken.
Winter: bei jeglicher Art von Schnee ist das Parken vor der Hütte
strengstens untersagt. Wir bitten Sie hier ausschließlich die oberhalb der
Hütte gekennzeichneten Parkplätzen zu nutzen.
Bei Nichteinhaltung der Hüttenordnung kann das Hüttenteam jederzeit
einen Hüttenverbot aussprechen. Änderungen behält sich der Verein
jederzeit vor.
TSV Altenburg
Der Hüttenvorstand
Aktuelle Ansprechpartner der Stuttgarter Hütte
Buchungen:
Dominik Raisch +49160 6023566