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Stuttgarter Hütte
 
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Stuttgarter Hütte


Die TSV-Hütte Stuttgarter-Hütte soll der Erholung, Begegnung und der Kontaktpflege aller Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins dienen. Um dies unter Berücksichtigung der begrenzten Unterbringungsmöglichkeiten weitgehendst zu erreichen, bitten wir um Verständnis und Einhaltung nachstehender Regelungen:


1.) Heizung

Zentralheizung
Um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, ist den auf der Heizung angebrachten Hinweisen unbedingt folge zu leisten.

Kachelofen
Es ist bei der Inbetriebnahme des Kachelofens darauf zu achten, daß dieser nicht überhitzt wird. Die Anheizzeit beträgt 6-8 Stunden.
Eine Überhitzung erfolgt, wenn der Brennraum mit zu viel Brennholz gefüllt und das Brennmaterial durch starke Luftzufuhr zu schnell verbrennt. Diese Überhitzung kann katastrophale Folgen haben. Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin sind verboten.

Achtung: jegliche Art von elektrischen Heizgeräten sind strenstens verboten!

2.) Wasser
Die Wasserversorgung läuft vollautomatisch und ein Eingriff ist untersagt. Trotz automatischer Versorgung ist auf ein sparsames Umgehen mit Wasser zu achten.

3.) Müll
Der anfallende Müll muß getrennt werden in:

  • Restmüll (schwarze Tonne)
  • Biomüll (braune Tonne)
  • Gelber Sack
  • Altglas
Wir bitten Sie, wenn die Mülleimer oben voll sind, Ihren Müll mitzunehmen und diesen zuhause zu entsorgen oder in Riezlern am Wertstoffhof (Unterwestegg 8a, 6991 Riezlern) zu entsorgen. Aktuelle Hinweise zur Entsorgung des jeweiligen Mülls sind der ausgehängten Müllordnung zu entnehmen.
Achtung: Es ist strengstens verboten Essenreste im Wald bzw. in die Wildnis zu entsorgen! Hierfür ist die dafür vorgesehene Biomülltonne zu nutzen.

4.) Getränke
Die Getränke sind im Keller gelagert. Bei Ankunft und bei Abfahrt wird der aktuelle Getränkevorrat auf der dafür vorgesehenen Bestandsliste eingetragen. Der Mieter notiert seinen Verbrauch auf der dafür vorgesehenen Getränkeliste.

5.) Inventar
Das Inventar, besonders das der Küche muß pfleglich behandelt werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist dies der TSV-Geschäftsstelle bei Abrechnung zu melden und Ersatz zu leisten.

6.) Gästekarte
Die Anmeldeformulare werden vorab ausgefüllt und 2 Wochen vor Reiseantritt bei der TSV-Geschäftsstelle abgegeben oder per Mail an Info@tsv-altenburg.de gesendet. Die Schlüssel und die Gästekarten werden vor Reiseantritt in der TSV-Geschäftsstelle ausgehändigt. Die Öffnungszeiten der TSV-Geschäftsstelle sind zu beachten. Diese sind immer donnerstags von 18 Uhr – 20 Uhr.

7.) Reinigung
Der Reinigungstag der Hütte ist immer Dienstag. Die Reinigung wird durch ein externes Unternehmen durchgeführt und Ihnen als Endreinigung berechnet.
Alle Räume, insbesondere die Küche und die Sanitärräume sind sauber zu halten. Bei Abreise bitten wir die Hütte besenrein zu verlassen. Bitte beachten Sie die ausgehändigte Checkliste und haken sie alle Punkte bei Abreise ab.
Geschirrtücher, Handtücher, Putzmittel und Toilettenpapier sind für den Eigenbedarf mitzubringen.

8.) Kleidung
Nasse oder verschmutzte Kleidung und Schuhe dürfen nur im Vorraum abgelegt werden.

9.) Rauchen
Das Rauchen ist in der gesamten Hütte ausnahmslos verboten. Bitte benutzen Sie in den Außenbereichen einen Aschenbecher und entsorgen Sie diesen bei Ihrer Abreise.

10.) Schlafräume
Matratzen und Decken sind bei Ankunft und Abfahrt zu kontrollieren. Das Rauchverbot ist zu beachten.

11.) Nachtruhe
Sollte mehr als eine Gruppe zur selben Zeit in der Hütte sein, so ist ab 22.00 Uhr die Nachtruhe absolut einzuhalten. Holzspalten ist im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr polizeilich verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Hüttenverbot geahndet.

12.) Verpflegung
Grundsätzlich gilt auf der Hütte Selbstverpflegung. Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Sie müssen dem Getränkelager der Hütte entnommen werden. Die Bezahlung erfolgt mit der Abrechnung.

13.) Bettzeug
Jeder Gast hat seine Bettwäsche selbst mitzubringen. Bestehend aus: Leintuch (90cm x 200cm), Bettdeckenüberzug, Kopfkissenüberzug Alternativ dazu: Schlafsack

14.) Maximale Belegungszahl
Die Hütte hat eine maximale Belegungszahl von 24 Personen.

15.) Anmeldung
Die Buchung der Hütte kann nur über Dominik Raisch telefonisch erfolgen. Anmeldungen werden frühestens 6 Monate für Nichtmitglieder und 9 Monate für Mitglieder vor Reiseantritt entgegengenommen.
Bei zeitgleichen Anmeldungen haben Vereinsmitglieder das Vorrecht. Bei Gruppenbelegungen meldet sich der verantwortliche Leiter der Gruppe unter seinem Namen an. Eine Vollbuchung der Hütte liegt ab einer Personenzahl von 20 Personen vor. Wird die Hütte mit weniger als 20 Personen gebucht, behält sich der Verein vor, zusätzliche Gäste in dieser Zeit in der Hütte unterzubringen. Das Hüttenteam ist berechtigt, die Belegzahl jederzeit zu kontrollieren.
Das Hüttenteam behält sich vor bei dringenden Einsätzen jederzeit im Hüttenwart Zimmer zu übernachten.

16.) Übernachtungsgebühr

Die Preise für die Übernachtungsgebühr können aus der aktuellen Preisliste entnommen werden. Die Übernachtungsgebühr ist spätestens eine Woche nach dem Hüttenaufenthalt zu bezahlen. Ist die Hütte als „voll“ gebucht, wird die Übernachtungsgebühr für mindestens 20 Personen pro Nacht fällig.
Bei Nichteinhaltung wird ein Ausfallgeld fällig:
Höhe: 20 € pro Person pro Buchungstag
4 Wochen vor Reiseantritt ist die genaue Personenzahl an Dominik Raisch zu übermitteln. Wird bei der Abrechnung eine Differenz zur gemeldeten Personenzahl festgestellt, so ist das obengenannte Ausfallgeld zu Gunsten des Vereins fällig. Dieses wird mit der Abrechnung beim TSV beglichen.
Der Mieter ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Abrechnung.

17.) Schlüsselübergabe
Der Hüttenschlüssel muß auf der Geschäftsstelle des TSV abgeholt und dort bei Abrechnung wieder zurückgegeben werden.
Fällt ein Porto für den Versand des Hüttenschlüssels an, so wird dies dem Mieter weiterbelastet.

18.) Reisedauer
Die Hütte ist immer von Dienstag ab 16 Uhr bis einschließlich Montag buchbar. Wir bitten Ihre genauen Daten mit dem Buchungsteam abzustimmen.

19.) Beanstandungen
Beanstandungen oder Beschwerden sind ausnahmslos der TSV-Geschäftsstelle mitzuteilen.
Dies gilt auch für Schäden die der Mieter antrifft. Sie werden dem Hütten-Ausschuß zur Stellungnahme weitergeleitet.

20.) Offenes Feuer
Sogenannte „Wilde Feuerstellen“ sind im Bereich der Hütte polizeilich verboten.

21.) Parkplätze
Sommer: Sie können mit bis zu 3 Autos unten vor der Hütte parken, die restlichen bitten wir oberhalb auf den gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.
Winter: bei jeglicher Art von Schnee ist das Parken vor der Hütte strengstens untersagt. Wir bitten Sie hier ausschließlich die oberhalb der Hütte gekennzeichneten Parkplätzen zu nutzen.

Bei Nichteinhaltung der Hüttenordnung kann das Hüttenteam jederzeit einen Hüttenverbot aussprechen. Änderungen behält sich der Verein jederzeit vor.

TSV Altenburg
Der Hüttenvorstand

Aktuelle Ansprechpartner der Stuttgarter Hütte
Buchungen:
Dominik Raisch +49160 6023566