Die TSV-Hütte Stuttgarter-Hütte soll der Erholung, Begegnung und der Kontaktpflege
aller Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins dienen. Um dies unter Berücksichtigung
der begrenzten Unterbringungsmöglichkeiten weitgehendst zu erreichen, bitten wir um
Verständnis und Einhaltung nachstehender Regelungen:
1.) Heizung
a.) Zentralheizung
Um einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten, ist den auf der Heizung angebrachten Hinweisen unbedingt folge zu leisten.
b.) Kachelofen
Es ist bei der Inbetriebnahme des Kachelofens darauf zu achten, daß
dieser nicht überhitzt wird. Die Anheizzeit beträgt 6-8 Stunden.
Eine Überhitzung erfolgt, wenn der Brennraum mit zu viel Brennholz
gefüllt und das Brennmaterial durch starke Luftzufuhr zu schnell
verbrennt.
Diese Überhitzung kann katastrophale Folgen haben.
Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin sind verboten.
2.) Wasser
Die Wasserversorgung läuft vollautomatisch und ein Eingriff ist untersagt.
Trotz automatischer Versorgung ist auf ein sparsames Umgehen mit Wasser zu achten.
3.) Müll
Der anfallende Müll muß getrennt werden in:
- Restmüll
- Biomüll (keine Essensreste)
- Gelber Sack
- Alt-Glas
Aktuelle Hinweise zur Entsorgung des jeweiligen Mülls sind der ausgehängten Müllordnung zu entnehmen.
4.) Getränke Die
Getränke sind im Keller gelagert. Bei Ankunft und bei Abfahrt wird der
aktuelle Getränkevorrat auf der dafür vorgesehenen Bestandsliste
eingetragen. Der Mieter notiert seinen Verbrauch auf der dafür
vorgesehenen Getränkeliste.
5.) Inventar
Das Inventar, besonders das der Küche muß pfleglich behandelt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung ist dies der TSV-Geschäftsstelle bei Abrechnung zu melden und Ersatz zu leisten.
6.) Gästekarte
Die Anmeldeformulare sind unbedingt auszufüllen und bei den Verkehrsämtern
Riezlern oder Hirschegg abzugeben. Die Formulare werden bei Schlüsselübergabe
in der TSV-Geschäftsstelle ausgehändigt.
7.) Reinigung
Alle Räume, insbesondere die Küche und die Sanitärräume sind sauber zu
halten. Bei Abreise müssen alle Räume besenrein verlassen werden. Übermäßige
Verschmutzung oder Beschädigungen werden umgehend von der Reinigungskraft an
die TSV-Geschäftsstelle gemeldet.
Putzmittel und WC-Papier sind für den Eigenbedarf mitzubringen.
8.) Kleidung
Nasse oder verschmutzte Kleidung und Schuhe dürfen nur im Vorraum abgelegt werden.
9.) Rauchen
Das Rauchen ist im Obergeschoß und in den Schlafräumen grundsätzlich verboten.
10.) Schlafräume
Matratzen und Decken sind bei Ankunft und Abfahrt zu kontrollieren.
Das Rauchverbot ist zu beachten.
11.) Nachtruhe Sollte
mehr als eine Gruppe zur selben Zeit in der Hütte sein, so ist ab 22.00
Uhr die Nachtruhe absolut einzuhalten. Holzspalten ist im Zeitraum von
22.00 Uhr bis 7.00 Uhr polizeilich verboten. Zuwiderhandlungen werden
mit Hüttenverbot geahndet.
12.) Verpflegung Grundsätzlich
gilt auf der Hütte Selbstverpflegung. Getränke dürfen nicht mitgebracht
werden. Sie müssen dem Getränkelager der Hütte entnommen werden. Die
Bezahlung erfolgt mit der Abrechnung.
13.) Bettzeug
Jeder Gast hat sein Bettzeug selbst mitzubringen.
Bestehend aus: Leintuch, Bettüberzug, Kopfkissenüberzug
Alternativ dazu: Schlafsack
14.) Maximale Belegungszahl
Die Hütte darf nicht mehr als 24 Personen beherbergen.
15.) Anmeldung
Die Buchung der Hütte kann nur über Frau Nonnenmacher (siehe Adressenliste)
erfolgen. Anmeldungen werden frühestens 6 Monate für Nichtmitglieder und 9 Monate für Mitglieder
vor Reiseantritt entgegengenommen. Bei
zeitgleichen Anmeldungen haben Vereinsmitglieder das Vorrecht.
Bei Gruppenbelegungen meldet der verantwortliche Leiter der Gruppe
unter seinem Namen an. Eine Vollbuchung der Hütte liegt ab einer
Personenzahl von
20 Personen vor. Wird die Hütte mit weniger als 20 Personen gebucht,
behält sich der Verein vor, zusätzliche Gäste in dieser Zeit in der
Hütte unterzubringen.
Der Hüttendienst ist berechtigt, die Belegzahl jederzeit zu kontrollieren.
16.) Übernachtungsgebühr
Die Preise für die Übernachtungsgebühr können aus der aktuelle
Preisliste entnommen werden. Die Übernachtungsgebühr ist spätestens
eine Woche nach dem Hüttenaufenthalt zu bezahlen. Ist die Hütte als
"voll" gebucht wird die Übernachtungsgebühr für mindestens
20 Personen pro Nacht fällig.
Bei Nichteinhaltung wird ein Ausfallgeld fällig:
Höhe: 15€/Person am Wochenende (2 Übernachtungen)
Gültigkeit: 4 Wochen vor Termin muß die genaue Personenzahl an Frau Nonnenmacher
bekannt gegeben werden. Wird bei der Abrechnung eine Differenz der Personenzahl
die gebucht worden ist, zu der tatsächlichen Personenzahl zu Ungunsten des
Vereins festgestellt, wird das Ausfallgeld fällig.
17.) Schlüsselübergabe
Der Hüttenschlüssel muß auf der Geschäftsstelle des TSV abgeholt und dort
bei Abrechnung wieder zurückgegeben werden.
Fällt ein Porto für den Versand des Hüttenschlüssels an, so wird dies dem Mieter weiterbelastet.
18.) Reisedauer
Die Hütte kann am Anreisetag nicht vor 16 Uhr betreten werden und muß am Abreisetag bis
10 Uhr geräumt sein.
19.) Beanstandungen
Beanstandungen oder Beschwerden sind ausnahmslos der TSV-Geschäftsstelle mitzuteilen.
Dies gilt auch für Schäden die der Mieter antrifft. Sie werden dem Hütten-Ausschuß zur Stellungnahme zugeleitet.
20.) Offenes Feuer
Sogenannte „Wilde Feuerstellen“ sind im Bereich der Hütte
polizeilich verboten.
Änderungen behält sich der Verein jederzeit vor.
TSV Altenburg
Der Hüttenvorstand
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